Kosten

Die Dienstleistungen der Rechtsanwälte kosten Geld. Die verbreitete Ansicht, Anwälte seien „teuer“, gehört aber in das Reich der Sagen und Legenden. Allerdings können wir auch nicht der „billige Jakob“ sein. Jede Rechtsanwaltskanzlei ist auch ein Wirtschaftsunternehmen mit Personalkosten, Raumkosten, Kosten für Versicherungen, Strom, Steuern usw. Die einzige „Geldquelle“ des Rechtsanwalts ist sein Mandant – so wie es auch bei jedem anderen Unternehmer der Kunde ist.

Sie haben einen Anspruch auf Kostentransparenz von Anfang an! Fragen Sie nach den voraussichtlichen Kosten für Ihren Fall. In den meisten Fällen ist eine recht genaue Kostenvorhersage möglich.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese im Umfang des Versicherungsschutzes die Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtverteidigung. Im Grundsatz ist es Ihre Sache, sich um die Deckungszusage zu bemühen. Wenn Sie möchten, machen wir das für Sie – natürlich kostenlos.

Grundsätzlich hat der unterlegene Gegner die Kosten zu tragen. Falls beim Gegner nicht zu holen ist oder sich eine abweichende Kostentragungspflicht ergibt, schulden Sie als Auftraggeber die Vergütung des Rechtsanwalts.

Die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung erfolgt entweder nach dem Gesetz (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder aufgrund von Honorarvereinbarungen.

Für eine Erstberatung berechnen wir im Regelfall eine Gebühr von 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer.