Steuerstrafrecht

Manchmal kommt man leichter ins Fadenkreuz der Steuerfahndung, als man denkt. Mehr als einmal ist eine routinemäßige oder anlassbezogene Betriebsprüfung in ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren übergegangen.

Der Unterschied: Im Besteuerungsverfahren (z.B. auch im Rahmen einer Außenprüfung) haben Sie umfassende Auskunfts- und Mitwirkungspflichten, die durch Zwangsmittel durchgesezt werden können. Im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren haben Sie die Beschuldigtenrechte der Strafprozessordnung (StPO), insbesondere also das Recht, Angaben zur Sache zu verweigern und einen Verteidiger hinzu zu ziehen. Das sollte stets so früh wie möglich geschehen.

Sobald ein Prüfer Hinweise auf das Vorliegen einer Steuerstraftat hat, muss er ein Verfahren einleiten und Ihnen dies bekannt geben.

Rechtsanwalt und Steuerberater Oliver F. Leers begleitet Sie in jedem Stadium des Verfahrens zur optimalen Wahrung Ihrer Rechte.