Oliver F. Leers wurde 1961 in Duisburg geboren und verbrachte seine Kindheit und Jugend in Waldshut am Hochrhein.
Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Mainz und Freiburg und wurde 1991 als Rechtsanwalt und 2000 als Steuerberater zugelassen.
Die Rechtsanwaltskammer Freiburg hat Oliver F. Leers aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ (2000) und „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ (2011) zu führen.
Seit 1996 wird er vom Amtsgericht Freiburg als Gutachter und Insolvenzverwalter bestellt.
Neben den Spezialisierungen in diesen Bereichen gehört die Neigung von Oliver F. Leers dem Arbeitsrecht und dem Verkehrsrecht.
Im Bereich des Steuerstrafrechts, des Insolvenzstrafrechts und auch des allgemeinen Strafrechts ist Oliver F. Leers als Strafverteidiger tätig. In keinem anderen Rechtsbereich ist der Eingriff des Staates in die Rechte des Bürgers so tiefgreifend und so existenziell wie im Strafrecht. Die Aufgabe des Verteidigers ist es dabei, den Anspruch jedes Beschuldigten auf einen Fair Trial durchzusetzen und ihm die optimale Verteidigungsstrategie aufzuzeigen.